Leistungen
  • Krankengymnastik
  • Manuelle Therapie
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Medizinische Massage
  • Kinesiotaping
  • Rückenprävention
  • Hausbesuche

Warum "mobil"?

MobilAgil ist für Sie als Patient eine entspannte Art sich zu Hause durch eine Physiotherapeutin behandeln zu lassen. Sie befinden sich während der Behandlung in Ihren eigenen vier Wänden und können sich so ohne Anfahrtsstress komplett auf die Behandlung konzentrieren. Für Sie entfallen die lästige Parkplatzsuche und Wartezimmerzeiten, und Sie sind direkt nach der Behandlung zu Hause und können sich entspannen.


So funktioniert's
Nachdem Sie mit mir Kontakt aufgenommen haben, muss vor Beginn der Behandlung ein Behandlungsvertrag geschlossen werden.
Nach Vereinbarung komme ich dann mit einer professionellen Therapieliege zu Ihnen nach Hause oder ins Büro. Die Anfahrt wird in der Regel innerhalb des Main-Taunus-Kreises und des Hochtaunus-Kreises nicht berechnet, sonst nach Vereinbarung.
Nach Abschluss der Behandlung lasse ich Ihnen eine ordentliche Rechnung zukommen, welche bei Ihrer privaten Krankenversicherung vorgelegt werden kann.


Gutschein
Sie wählen die Art und Anzahl der z.B. gewünschten Massage(n) oder Anwendung(en) aus, und teilen mir diese mit.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. Der gewünschte Geschenkgutschein wird dann umgehend innerhalb von 1-2 Werktagen nach Zahlungseingang verschickt.


Organisatorisches

Der Hausbesuch muss nicht gemäß Rezept verschrieben sein.
Angeboten werden die Leistungen als mobiler Service für Selbstzahler und Privatpatienten.
Die Kosten der Behandlung sind im Regelfall durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Die Höhe der Kostenübernahme hängt von Ihrem Vertrag mit der Krankenversicherung ab. Haben Sie ein Privat-Rezept von Ihrem Arzt (auch ohne Verordnung eines Hausbesuchs) und möchten von mir behandelt werden, ist eine genau Absprache notwendig, damit die Kosten, die ich Ihnen nach den Behandlungen in Rechnung stelle, von Ihrer Privatkasse vollständig übernommen werden.
Die Kostenerstattung durch eine gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.